Eilbeschluss aus Köln mit politischer Wucht
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen und entsprechend behandeln darf. Mit diesem Beschluss gab das Gericht dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt.
Die Bundesbehörde muss damit den Ausgang des noch anhängigen Hauptsacheverfahrens abwarten. Zudem untersagten die Richter dem Verfassungsschutz, die Einstufung öffentlich zu verbreiten.
Das Urteil hat eine erhebliche politische Dimension. Zwar ist das Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen, doch bis zu einer endgültigen Entscheidung darf die Bundespartei nicht mehr offiziell als gesichert rechtsextremistisch geführt werden.
Zentrale Passage der Richter
In der Begründung stellte das Gericht fest, es liege „zwar eine hinreichende Gewissheit“ vor, dass innerhalb der AfD Bestrebungen existierten, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten. Gleichzeitig heißt es jedoch, die Partei werde „durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt“, die eine verfassungsfeindliche Grundtendenz im Gesamtbild rechtfertige.
Diese Differenzierung gilt als juristisch bedeutsam. Das Gericht stellte damit klar, dass einzelne extremistische Strömungen nicht automatisch eine Gesamteinstufung der Partei rechtfertigen.
Ein entscheidender Punkt für die Eilentscheidung war offenbar, dass der Verfassungsschutz seine Quellen bislang nicht vollständig offengelegt hat. Das Gericht könne deshalb nicht zulasten der AfD annehmen, dass interne Strategien verfolgt würden, die über öffentlich zugängliche Inhalte hinausgehen.
Reaktionen aus Politik und Partei
Die Parteivorsitzenden Alice Weidel (47) und Tino Chrupalla (50) werteten den Beschluss als wichtigen Erfolg. In einer Stellungnahme erklärten sie: „Dieses Urteil ist ein bedeutender Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Fairness. In einer Demokratie entscheiden nur die Wähler, wer am politischen Wettbewerb teilnehmen darf.“
Bereits zuvor hatte Weidel betont: „Ein großer Erfolg für die AfD und ein großer Erfolg für die Demokratie in Deutschland.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) erklärte, die Entscheidung werde „zur Kenntnis“ genommen. Man müsse nun das Hauptsacheverfahren abwarten. Mit Blick auf ein mögliches Parteiverbot sagte Dobrindt: „Wegregieren und nicht wegverbieten.“ Die Hürden für ein Verbot seien deutlich höher.
Kritik an der früheren Einstufung
Die ursprüngliche Entscheidung zur Neubewertung der AfD war am 2. Mai 2025 bekanntgegeben worden. Die damalige geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (55, SPD) informierte über das Gutachten des Verfassungsschutzes. Die Einstufung sei „klar und eindeutig“, hieß es seinerzeit. Laut BfV habe der Befund auf einer „äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung“ über rund drei Jahre basiert.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war Faeser nur noch geschäftsführend im Amt. Die neue Bundesregierung wurde wenige Tage später, am 6. Mai 2025, vereidigt.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster (64, CDU) sprach von einem „politisch motivierten Schnellschuss aus der Hüfte“ und kritisierte, die damalige Bundesregierung habe den Sicherheitsbehörden damit „einen Bärendienst erwiesen“.
Auch Sahra Wagenknecht (56) begrüßte die Gerichtsentscheidung und erklärte: „Man muss die AfD nicht mögen, um sich darüber zu freuen, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert.“
FDP und Linke mit gegensätzlicher Bewertung
Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki (73) sieht in der Begründung ein klares Signal: „Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr hat als das, was er bisher vorgelegt hat, wird auch das Hauptverfahren scheitern.“ Er erklärte zudem, ein AfD-Verbotsverfahren sei nun faktisch „vom Tisch“.
Anders bewertet Jan van Aken (64), Vorsitzender der Linken, die Situation. Er betonte: „Das Gericht hat nicht die menschenverachtende Hetze der AfD bewertet und hat auch nicht gesagt, die AfD ist nicht rechtsextrem.“ Er rechne damit, dass das Hauptverfahren die Einschätzung des Verfassungsschutzes bestätigen werde.
Landesverbände weiter eingestuft
Ungeachtet des aktuellen Eilbeschlusses gelten inzwischen fünf AfD-Landesverbände als „gesichert rechtsextremistisch“ oder „gesichert rechtsextrem“. Dazu zählen Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Im Februar 2026 wurde auch Niedersachsen entsprechend eingestuft.
Diese Bewertungen sind von dem Kölner Beschluss nicht unmittelbar betroffen und bleiben zunächst bestehen.
Verfahren noch nicht abgeschlossen
Der Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden. Zudem steht das Hauptsacheverfahren weiterhin aus. Erst dort wird endgültig entschieden, ob die AfD insgesamt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf.
Bis dahin ist der Verfassungsschutz verpflichtet, auf eine entsprechende öffentliche Bewertung der Bundespartei zu verzichten.



