Sechs verstorbene Bewerber vor dem Urnengang
Kurz vor der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am 14. September ist die Zahl der verstorbenen AfD-Kandidaten auf sechs gestiegen. Neben vier bereits bekannten Fällen traf es nun auch zwei weitere Bewerber von den Reservelisten. Die Todesfälle haben unmittelbare Folgen für die laufende Wahlvorbereitung.
Partei warnt vor Spekulationen
Während sich in sozialen Netzwerken zahlreiche Gerüchte und Verschwörungstheorien verbreiten, äußerte sich der stellvertretende Landesvorsitzende Kay Gottschalk zurückhaltend. Er betonte: „Es gibt derzeit keinen Hinweis, dass es sich nicht um tragische Zufälle handelt.“ Gleichwohl wolle die Partei die Umstände „sorgfältig prüfen, ohne in ein verschwörungstheoretisches Fahrwasser abzurutschen“.
Auch die AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel hatte die Debatte befeuert, indem sie auf X (ehemals Twitter) einen kurzen Hinweis auf die Todesfälle veröffentlichte. Die knappe Formulierung sorgte für eine Vielzahl von Kommentaren und Spekulationen im Netz.
Polizei und Landeswahlleiterin sehen natürliche Ursachen
Nach Rückmeldungen der Polizei handelt es sich bei den Todesfällen um natürliche Ursachen. Ein Sprecher stellte klar, dass es keine Ermittlungen wegen Fremdverschuldens gebe.
Darüber hinaus erklärte die NRW-Landeswahlleiterin Monika Wißmann, dass ähnliche Fälle auch bei anderen Parteien registriert worden seien. So habe es im laufenden Wahlkampf mindestens sechs Todesfälle bei Kandidaten anderer Parteien gegeben, darunter von der Tierschutzpartei, den Freien Wählern, der FDP sowie von einer Unabhängigen Wählergemeinschaft.
Keine Auffälligkeiten im Vergleich zu früheren Wahlen
Die Behörde weist darauf hin, dass Todesfälle von Kandidaten bei Wahlen – angesichts der Vielzahl an Bewerbern – keine Seltenheit darstellen. In NRW werden bei der Kommunalwahl rund 20.000 Mandate vergeben. Laut Wißmann gebe es keine Anzeichen, dass die aktuelle Zahl der verstorbenen Kandidaten ungewöhnlich hoch sei.
Da die Kommunalwahlen dezentral von den Städten und Gemeinden organisiert werden, gibt es zudem keine zentrale Meldepflicht. Deshalb könne nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Todesfälle erst später bekannt werden.
Auswirkungen auf Wahlunterlagen
Die Vorfälle haben auch praktische Folgen für den Ablauf der Wahl. Stimmzettel in den betroffenen Wahlkreisen müssen neu gedruckt werden, da die verstorbenen Kandidaten nicht mehr aufgeführt werden dürfen. Bereits ausgestellte Wahlscheine für die Briefwahl verlieren ihre Gültigkeit, sodass betroffene Wählerinnen und Wähler erneut wählen müssen.