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SPD-Kandidatin Kaufhold will Wohnungs-Enteignungsmodell

VON Tobias Schreiner
21. Juli 2025
in DEUTSCHLAND, PANORAMA, POLITIK
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spd-kandidatin-kaufhold-will-wohnungs-enteignungsmodell

Mitarbeit an umstrittenem Gesetz zur Wohnraumverstaatlichung

Ann-Katrin Kaufhold, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht in München, ist nicht nur Kandidatin der SPD für das Bundesverfassungsgericht, sondern war auch Mitglied einer Expertenkommission, die das umstrittene Berliner Vergesellschaftungsgesetz mit vorbereitete. Dieses Gesetz sieht die Verstaatlichung von Wohnraum vor – mit weitreichenden Folgen für Eigentumsrechte und Wohnungsmarkt.

Die Kommission wurde im Auftrag des Berliner Senats eingesetzt, um die Umsetzung der Volksabstimmung von 2021 zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen zu evaluieren. Damals hatten sich 58 Prozent der Berliner Wähler für die Enteignung ausgesprochen. In dem Abschlussbericht der Kommission, an dem Kaufhold mitwirkte, wurde das Vorhaben inhaltlich unterstützt und mit dem Gemeinwohl sowie den Klimazielen begründet.

Gesetzesentwurf sieht Enteignung bei Klimaversagen vor

Auf Grundlage dieser Kommission legte die schwarz-rote Berliner Landesregierung im Juni 2025 den Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vor. Darin vorgesehen: Enteignungen nicht nur bei Rechtsverstößen, sondern auch dann, wenn Wohnungsunternehmen die Klimaziele von EU, Bund oder Land Berlin nicht ausreichend erfüllen.

SPD-Kandidatin Ann-Katrin Kaufhold hält Enteignungen für rechtens

Im Bericht der Kommission wird Klimaschutz explizit als „Allgemeinwohlbelang“ definiert – eine Formulierung, die künftig juristisch weitreichende Folgen haben könnte. Die Einbindung der Klimapolitik in Eigentumsfragen ist dabei kein Zufall: Kaufhold tritt seit Jahren für eine strikte klimaorientierte Transformation ein.

Kaufhold: Staat soll Investitionen steuern

Bereits im Jahr 2022 hielt sie einen Vortrag mit dem Titel „Green Finance – Finanzmärkte im Transformationsprozess“, in dem sie eine staatlich gelenkte Kreditvergabe zugunsten erneuerbarer Energien befürwortete. In ihrer Funktion an der LMU München betonte sie außerdem die Rolle der Parlamente bei der Klimawende: „Der grundlegende gesellschaftliche Wandel, den wir so dringend benötigen, kann nur von den Parlamenten ausgehen.“

Zusätzlich engagierte sich Kaufhold in einer Forschungsgruppe zur Finanzierung der Klimawende, in der sie private Investitionen in klimaschützende Maßnahmen forderte. Ziel sei es, pro Jahr etwa 2,5 Billionen Dollar weltweit zu mobilisieren – ein Betrag, der staatlich allein nicht aufzubringen sei.

Kaufhold als neue Kompromisskandidatin für das Verfassungsgericht

Nachdem die ursprünglich nominierte SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf parteiintern zunehmend in die Kritik geraten war, schlug man Kaufhold als neuen Kompromiss vor – sogar für das Amt der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Damit rückt eine Juristin ins Zentrum der Verfassungsgerichtsbarkeit, die in Vergangenheit für Klimasteuerung, Investitionslenkung und Enteignungen eintrat.

Ob diese Haltung mit dem Grundsatz der Neutralität am höchsten deutschen Gericht vereinbar ist, wird inzwischen parteiübergreifend diskutiert.

Schlagwörter: BerlinDeutschlandEigentumsrechtEnteignungExpertenkommissionKaufholdKlimapolitikMeinungPolitikSPDVerfassungsgerichtVerstaatlichungWohnraum
Tobias Schreiner

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