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STARTSEITE EUROPA

EU plant CORE-Abgabe für Großunternehmen

VON Tobias Schreiner
28. Juli 2025
in EUROPA, UNTERNEHMEN, WIRTSCHAFT
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Neue Einnahmequelle soll Milliarden bringen

Die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen hat einen Vorschlag für eine neue Abgabe vorgestellt, die offiziell nicht als Steuer bezeichnet wird. Unter dem Namen „CORE-Beitrag“ – was für „Corporate Ressource for Europe“ steht – sollen Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz von über 100 Millionen Euro künftig Zahlungen leisten. Laut Schätzungen rechnet die EU dadurch mit zusätzlichen 6,8 Milliarden Euro jährlich.

Der CORE-Beitrag: Wer ist betroffen und wie hoch fällt die Zahlung aus?

Der CORE-Beitrag wird für Unternehmen mit einem Umsatz von über 100 Millionen Euro pro Jahr fällig. Die Zahlung wird je nach Umsatz gestaffelt:

  • Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Millionen Euro zahlen 100.000 Euro.
  • Ab einem Umsatz von 250 Millionen Euro steigt der Beitrag auf 250.000 Euro.
  • Bei 500 Millionen Euro Umsatz wird der Beitrag auf 500.000 Euro erhöht.
  • Für Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz müssen jährlich 750.000 Euro entrichtet werden.

Die EU-Kommission erhofft sich, durch diese Abgabe eine langfristige finanzielle Unterstützung für die Union zu gewährleisten.

Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen

Wer zahlen müsste

Betroffen sind europäische Schwergewichte wie Volkswagen (324,7 Mrd. Euro), die Allianz (179,8 Mrd. Euro) und die Schwarz-Gruppe (175,4 Mrd. Euro), aber auch internationale Player wie Apple, die allein in Europa Umsätze von über 100 Milliarden Euro erzielen.

Belastung für Mittelstand nicht ausgeschlossen

Obwohl die EU betont, dass zunächst nur Großkonzerne betroffen seien, zeigt die Liste der Firmen, dass auch zahlreiche mittelständische Betriebe oberhalb der Schwelle von 100 Millionen Euro Umsatz in den Anwendungsbereich fallen würden. Laut der Kommission wären etwa 28.500 Unternehmen in der EU betroffen, ein erheblicher Anteil davon aus Deutschland.
Kritiker warnen davor, dass solche Regelungen häufig ausgeweitet werden. Beispiele wie die Rundfunkgebühr, die ursprünglich nur Gerätebesitzer traf und später zur Haushaltsabgabe wurde, oder die CO2-Bepreisung, die von der Industrie auf private Haushalte ausgedehnt wurde, dienen als Beleg.

CORE als „Eigenmittelquelle“

Eine Sprecherin der EU-Kommission erklärte: „CORE ist keine Steuer, sondern eine Eigenmittelquelle“. Dennoch wird der Beitrag von den Mitgliedsstaaten eingezogen und an die EU weitergeleitet – ähnlich wie bei Zolleinnahmen. Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 311 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Die deutsche Bundesregierung äußerte sich skeptisch. Offiziell lehnt Berlin die Einführung neuer EU-Abgaben ab und verweist auf bestehende Haushaltsbelastungen. Doch die Diskussion über zusätzliche Einnahmequellen der EU gewinnt an Fahrt.

Historische Parallelen zu schleichenden Abgaben

Ein Blick auf die Entwicklung von Abgaben zeigt, dass sie häufig klein beginnen. In den USA wurde die Einkommenssteuer 1913 zunächst nur für die reichsten 2 bis 3 Prozent eingeführt, entwickelte sich aber zur Massensteuer. Experten befürchten, dass CORE langfristig eine ähnliche Entwicklung nehmen könnte.

Schlagwörter: CORE-BeitragEigenmittelquelleEinnahmenEUEU-AbgabeEU-KommissionEuropaGroßunternehmenMeinungMittelstandUnternehmenUnternehmenssteuerUrsula von der LeyenWirtschaftWirtschaftspolitik
Tobias Schreiner

Tobias Schreiner

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