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Österreich reagiert auf Scharia-Urteil mit Gesetzesplänen

VON Katrin Schuster
12. Januar 2026
in EUROPA, LEBEN
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Politik reagiert auf Wiener Urteil mit Scharia-Verbot

In Österreich nimmt die Bundesregierung einen rechtspolitisch heiklen Bereich ins Visier. Nach einem viel beachteten Urteil eines Wiener Zivilgerichts im Sommer 2025 soll die Anwendung der Scharia bei Rechtsstreitigkeiten künftig ausdrücklich untersagt werden. Die Regierung will über eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Rahmen einer zweitägigen Klausur ab Dienstag beraten. Der Schritt markiert eine direkte Reaktion auf einen Präzedenzfall, der in Politik und Öffentlichkeit scharfe Reaktionen ausgelöst hatte.

Auslöser: Scharia als Grundlage eines Schiedsentscheids

Konkret hatte das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen entschieden, die Scharia als Grundlage für ein Schiedsgerichtsurteil in einem Vermögensstreit zuzulassen. Das Urteil war rechtlich auf das bestehende Schiedsrecht gestützt, politisch jedoch hochbrisant. Kritiker sahen darin einen Dammbruch und warnten vor einer schleichenden Paralleljustiz, die mit den Grundprinzipien der österreichischen Rechtsordnung kollidiere.

In der Folge wuchs der Druck auf die Politik, klarstellend einzugreifen. Innerhalb weniger Monate entwickelte sich der Einzelfall zu einem Symbol für die Frage, wie weit religiöse Normen im säkularen Rechtsstaat reichen dürfen.

Kanzler Stocker setzt klare politische Linie

Besonders deutlich positionierte sich Christian Stocker. Der Bundeskanzler und Vorsitzende der Österreichische Volkspartei erklärte: „Es kann und wird in Österreich kein Kalifat geben.“ Für Stocker ist der Handlungsbedarf eindeutig. Die Zulassung religiöser Rechtsgrundlagen in staatlich anerkannten Verfahren widerspreche den Grundwerten des Landes.

Die geplante gesetzliche Klarstellung solle sicherstellen, dass ausschließlich staatliches Recht Maßstab bei Rechtsstreitigkeiten bleibt – unabhängig davon, ob Parteien freiwillig andere Regeln akzeptieren wollen.

Regierungsklausur mit harter Agenda

Das Thema ist Teil einer breiter angelegten politischen Agenda. Bei der Regierungsklausur in Mauerbach bei Wien stehen neben der Inflationsbekämpfung und einer Industriestrategie auch Migration und Asyl im Mittelpunkt. Die Dreierkoalition verfolgt dabei einen zunehmend restriktiven Kurs.

Bereits beschlossen wurde ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren, das 2026 in Kraft treten soll. Kritiker sehen in der Kombination dieser Maßnahmen ein klares politisches Signal an sicherheits- und identitätspolitisch sensibilisierte Wählerschichten.

Vorwurf der Symbolpolitik aus der Wissenschaft

Aus der Politikwissenschaft kommt deutlicher Widerspruch. Die Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle kritisierte die Pläne als reine Symbolpolitik. Gegenüber der Tageszeitung Der Standard sagte sie: „Das ist ein sehr symbolischer Akt in einem emotional aufgeladenen Bereich.“

Stainer-Hämmerle warnt davor, mit solchen Maßnahmen Ängste zu bedienen, statt reale Probleme zu lösen. Ein gesetzliches Scharia-Verbot erzeuge den Eindruck eines weit verbreiteten Missstands, der in dieser Form gar nicht existiere. Ihrer Einschätzung nach wolle die ÖVP vor allem politische Handlungsfähigkeit demonstrieren und sich im Wettbewerb mit der Freiheitliche Partei Österreichs profilieren.

„Null Toleranz“ als politisches Signal

Die Politologin sieht hinter dem Vorstoß vor allem strategische Motive. „Die ÖVP möchte damit Tatkraft demonstrieren: Sie liefert, wie versprochen, und sie bleibt ihrem Motto ‚Null Toleranz‘ treu.“ In der Sache selbst würden dadurch jedoch neue Konfliktlinien geschaffen, ohne dass sich die rechtliche Praxis tatsächlich verändere.

Denn bereits jetzt gilt in Österreich, dass staatliche Gerichte an die Verfassung und geltendes Recht gebunden sind. Der Präzedenzfall habe innerhalb des bestehenden Schiedsrechts stattgefunden – nicht als Anerkennung eines parallelen Rechtssystems.

Rechtsstaat zwischen Klarstellung und politischem Druck

Unstrittig ist, dass der Fall die Sensibilität des Themas offengelegt hat. Die Frage, ob religiöse Normen im Rahmen privater Schiedsverfahren berücksichtigt werden dürfen, berührt Grundfragen von Rechtsstaatlichkeit, Religionsfreiheit und Integration. Während die Regierung eine klare gesetzliche Grenze ziehen will, warnen Kritiker vor einer Überfrachtung des Rechts mit symbolischen Verboten.

Der geplante Schritt zeigt, wie stark einzelne Gerichtsentscheidungen politische Dynamiken auslösen können – insbesondere in Zeiten, in denen Migration, Identität und gesellschaftlicher Zusammenhalt zu den dominierenden Konfliktfeldern zählen.

Schlagwörter: ChristianStockerGerichtsurteilKopftuchverbotMigrationÖsterreichÖVPRechtsstaatSchariaSchariaverbotSymbolpolitik
Katrin Schuster

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