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Supreme Court stoppt Trumps Zollkurs

VON Tobias Schreiner
20. Februar 2026
in WELT, WIRTSCHAFT
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Historisches Urteil gegen den Präsidenten

Mit einer klaren Mehrheit von 6 zu 3 Stimmen hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten die von Donald Trump verhängten Importzölle für rechtswidrig erklärt. Damit erlitt der Präsident eine empfindliche juristische Niederlage – ausgerechnet vor einem Gericht, das er während seiner ersten Amtszeit selbst mit drei konservativen Richtern geprägt hatte.

In der schriftlichen Begründung stellte Gerichtspräsident John Roberts unmissverständlich fest:
„Der Präsident beansprucht die außerordentliche Befugnis, einseitig Zölle in unbegrenzter Höhe, Dauer und Umfang zu erheben.“

Roberts betonte weiter:
„Angesichts des Umfangs, der Geschichte und des verfassungsrechtlichen Kontexts dieser beanspruchten Befugnis muss er eine klare Genehmigung des Kongresses zur Ausübung dieser Befugnis nachweisen.“

Das Gericht bestätigte damit eine Vorinstanz, die bereits entschieden hatte, dass Trump bei der Anwendung eines Gesetzes aus dem Jahr 1977 seine Kompetenzen überschritten habe. Die abweichende Minderheit bildeten die Richter Samuel Alito, Clarence Thomas und Brett Kavanaugh.

Verfassungsrechtliche Grenzen

Im Zentrum der Auseinandersetzung stand der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Dieses Gesetz erlaubt dem Präsidenten im Falle eines nationalen Notstands weitreichende wirtschaftliche Maßnahmen. Allerdings wurde es traditionell zur Verhängung von Sanktionen genutzt – nicht zur Einführung umfassender Zölle.

Die amerikanische Verfassung weist die Zuständigkeit für Zölle ausdrücklich dem Kongress zu. Das Gericht machte klar, dass das Notstandsgesetz keine Blankovollmacht darstelle. Trump war der erste Präsident, der das IEEPA zur Einführung allgemeiner Importsteuern heranzog.

Kläger waren neben mehreren betroffenen Unternehmen auch zwölf US-Bundesstaaten. Sie argumentierten, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Notstand nicht erfüllt gewesen seien und die Maßnahmen somit verfassungswidrig seien.

Ökonomen schätzen, dass auf Grundlage des IEEPA erhobene Zölle in Höhe von mehr als 175 Milliarden US-Dollar möglicherweise zurückgezahlt werden müssen.

Märkte reagieren mit Kurssprung

Die Entscheidung löste umgehend positive Reaktionen an den Finanzmärkten aus.

Der Dow Jones Industrial Average drehte ins Plus und stieg um 0,6 Prozent auf 49.712 Punkte.
Der S&P 500 legte um 0,7 Prozent auf 6.909 Punkte zu.
Der Nasdaq-Index gewann zeitweise 0,9 Prozent und erreichte 22.880 Punkte.

Anleger werteten das Urteil als Signal für mehr rechtliche Berechenbarkeit und eine mögliche Entspannung im internationalen Handel.

Die betroffenen Zollmaßnahmen

Bereits im April 2025 hatte Trump sogenannte „reziproke“ Zölle gegen nahezu sämtliche Handelspartner verhängt. Ziel war laut Regierung die Bekämpfung von Handelsdefiziten, die als „nationaler Notstand“ eingestuft wurden.

Zuvor waren Abgaben gegenüber China, Kanada und Mexiko eingeführt worden – offiziell zur Eindämmung eines Drogenschmuggels. Die Maßnahmen wurden ohne Zustimmung des Kongresses beschlossen.

Später gewährte Washington einzelnen Staaten Fristen, um Verhandlungen zu ermöglichen. Mit der Europäischen Union kam es zu einer Einigung: Seit Anfang August gilt ein reduzierter Zollsatz von 15 Prozent auf die meisten EU-Produkte. Im Gegenzug sollte eine zollfreie Einfuhr von US-Industriegütern in die EU ermöglicht werden. Unter anderem wurden Einfuhrabgaben auf Automobile gesenkt.

Das jetzige Urteil beendet jedoch nicht grundsätzlich die Möglichkeit von Zöllen. Es stellt lediglich klar, dass diese auf einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage beruhen müssen.

Reaktion aus Brüssel

Die Europäische Kommission betonte nach der Entscheidung ihr Interesse an stabilen Handelsbeziehungen. Ein Sprecher erklärte wörtlich:

„Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks sind auf Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen. Wir setzen uns daher weiterhin für niedrige Zölle ein und arbeiten auf deren Senkung hin.“

Brüssel stehe weiterhin in engem Austausch mit Washington, um mögliche Konsequenzen der Entscheidung zu klären.

Politischer und wirtschaftlicher Widerstand

Trump hatte den Rechtsstreit zuvor öffentlich zu einem Grundsatzfall erklärt und vor „schwerwiegenden wirtschaftlichen Schäden“ gewarnt, sollte das Gericht gegen ihn entscheiden.

Die Kritik an seinem Vorgehen kam jedoch nicht nur aus demokratischen Kreisen. Auch wirtschaftsnahe und libertäre Organisationen, die traditionell Republikanern nahestehen, stellten sich gegen die expansive Interpretation der präsidialen Befugnisse.

Umfragen zeigen zudem, dass breite Teile der Bevölkerung Zöllen skeptisch gegenüberstehen – insbesondere angesichts steigender Lebenshaltungskosten.

Suche nach Alternativen

US-Finanzminister Scott Bessent kündigte an, die Regierung werde andere rechtliche Ansätze prüfen, um „möglichst viele der Zölle beizubehalten“. Auch Trump selbst hatte für den Fall einer Niederlage vor dem Gericht einen „Plan B“ angekündigt.

Damit dürfte die handelspolitische Auseinandersetzung keineswegs beendet sein – sie verlagert sich lediglich auf eine neue juristische Grundlage.

Schlagwörter: Donald TrumpDow JonesEU ZollabkommenHandelskonfliktIEEPAInternational Emergency Economic Powers ActNasdaqS&P 500Scott BessentUS Supreme CourtZölle USA
Tobias Schreiner

Tobias Schreiner

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