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STARTSEITE DEUTSCHLAND

Vertrauensfrage und Neuwahl: Der Fahrplan bis Februar 2025

VON Katrin Schuster
11. Dezember 2024
in DEUTSCHLAND, POLITIK
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vertrauensfrage-und-neuwahl-der-fahrplan-bis-februar-2025

Bundeskanzler Olaf Scholz hat angekündigt, dem Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Dieser Schritt soll den Weg für Neuwahlen am 23. Februar 2025 ebnen. Doch bis dahin sind mehrere politische und rechtliche Hürden zu überwinden.

Die Vertrauensfrage: Ablauf und Bedeutung

Laut Artikel 68 des Grundgesetzes muss der Bundeskanzler dem Bundestag das Vertrauen aussprechen lassen. Scholz wird seinen Antrag heute schriftlich bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas einreichen. Die Abstimmung über die Vertrauensfrage ist für den 16. Dezember 2024 geplant.

Erhält Scholz nicht die absolute Mehrheit von 367 Stimmen, gilt die Vertrauensfrage als verloren. In diesem Fall kann der Kanzler dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen.

Bundestagsauflösung und Neuwahl

Der Bundespräsident hat nach einer verlorenen Vertrauensfrage 21 Tage Zeit, über die Auflösung des Bundestages zu entscheiden. Sollte sich Frank-Walter Steinmeier für diesen Schritt entscheiden, muss gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

Der angestrebte Wahltermin am 23. Februar 2025 setzt voraus, dass Steinmeier die Auflösung frühestens am 27. Dezember 2024 beschließt, um die gesetzliche Frist einzuhalten.

Steinmeier hatte in einer Rede betont, dass seine Entscheidung von der Stabilität der politischen Lage abhängt: „Stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung sind der Maßstab.“

Mögliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Es ist möglich, dass Abgeordnete gegen eine Auflösung des Bundestages klagen. Dies geschah bereits 1982 und 2005, doch beide Male wies das Bundesverfassungsgericht die Klagen ab. Ein Gerichtsverfahren könnte parallel zu den Wahlvorbereitungen laufen, würde diese jedoch nicht stoppen, solange kein Urteil dagegen ergeht.

Kanzler und Bundestag bleiben handlungsfähig

Auch nach einer verlorenen Vertrauensfrage bleibt Scholz geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Kanzler gewählt wird. Der Bundestag bleibt ebenfalls arbeitsfähig und kann weiterhin Gesetze beschließen, sofern die nötigen Mehrheiten gegeben sind.

Der Fahrplan zur Neuwahl

Die kommenden Wochen sind entscheidend: Der Bundestag stimmt am 16. Dezember über die Vertrauensfrage ab, Steinmeier könnte ab Ende Dezember über die Auflösung entscheiden, und im Februar könnten die Wähler in Deutschland über eine neue Zusammensetzung des Bundestages abstimmen. Ob die angestrebte Stabilität erreicht wird, bleibt abzuwarten.

Schlagwörter: DeutschlandKanzlerNeuwahlenOlafPolitikScholzVertrauensfrage
Katrin Schuster

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